AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Niclas Buschmann & Jendrik Buschmann GbR, BMN Marketing, Elendsredder 69, 24106 Kiel, nachfolgend „BMN Marketing“. Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von BMN Marketing gegenüber ihren Kunden.
(2) BMN Marketing erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BMN Marketing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn BMN Marketing in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass sie erneut einbezogen werden müssen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Social Media, Content-Produktion, Design, Webentwicklung, Verkostungen und Veranstaltungen sowie Beratung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Präsentationen oder in Werbematerialien sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(3) BMN Marketing schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht den wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmter Umsatz, keine Reichweite, keine Platzierung in Suchmaschinen und keine Anzahl von Interaktionen geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von BMN Marketing sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein verbindliches Angebot bleibt vierzehn Tage ab Zugang gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt oder BMN Marketing einen Auftrag in Textform bestätigt. Textform im Sinne dieser Bedingungen umfasst auch E-Mail.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 4 Leistungserbringung
(1) BMN Marketing erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist in der Wahl der Mittel und der Gestaltung frei, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
(2) BMN Marketing ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führen vom Kunden gewünschte Änderungen zu einem Mehraufwand, ist BMN Marketing berechtigt, diesen nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich zu berechnen und vereinbarte Termine angemessen anzupassen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt BMN Marketing alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie Hard- und Software rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zu allen den Auftrag betreffenden Entscheidungen befugt ist, und stellt dessen Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten sicher.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird dem Kunden nach den vereinbarten Sätzen in Rechnung gestellt.
§ 6 Termine und Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, an denen BMN Marketing kein Verschulden trifft, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Störungen bei Vorlieferanten.
(3) Gerät BMN Marketing in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen in Textform zu setzen.
§ 7 Abnahme und Korrekturschleifen
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Kunde diese nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Vorlage des Arbeitsergebnisses in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung wird der Kunde bei Vorlage gesondert hingewiesen.
(3) Die Nutzung des Arbeitsergebnisses im Geschäftsverkehr, insbesondere die Veröffentlichung, gilt als Abnahme.
(4) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weitere Korrekturen sowie Änderungswünsche, die über die ursprüngliche Aufgabenstellung hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 2.000 Euro netto sowie bei Erstaufträgen ist BMN Marketing berechtigt, eine Anzahlung von bis zu fünfzig Prozent der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen.
(4) Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich zum Monatsende.
(5) Reisekosten, Materialkosten, Lizenzgebühren und Kosten für Leistungen Dritter, etwa Werbebudgets, Stockmaterial, Hosting oder Druck, sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Bei Zahlungsverzug ist BMN Marketing berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der Leistung.
(2) Verträge über laufende Leistungen, etwa die Betreuung von Social-Media-Kanälen, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BMN Marketing insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen länger als dreißig Tage in Verzug ist.
(4) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 10 Absage von Terminen und Veranstaltungen
(1) Verbindlich vereinbarte Termine für Veranstaltungen, Verkostungen, Produktionen oder Workshops kann der Kunde bis vierzehn Tage vor dem Termin kostenfrei absagen.
(2) Bei einer Absage zwischen vierzehn und sieben Tagen vor dem Termin werden fünfzig Prozent der vereinbarten Vergütung fällig, bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen die volle Vergütung.
(3) Bereits angefallene Kosten für Material, Reise und Leistungen Dritter sind in jedem Fall zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von BMN Marketing erstellten Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte, Fotografien, Videos, Quellcodes und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(2) Der Kunde erhält die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Einräumung erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt. Eine Übertragung an Dritte, eine Bearbeitung sowie eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der Zustimmung in Textform und können gesondert vergütet werden.
(4) Entwürfe und Arbeitsergebnisse, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben mit allen Rechten bei BMN Marketing.
(5) An eingesetzten Werkzeugen, Vorlagen, Bibliotheken und Know-how, die BMN Marketing unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, erwirbt der Kunde keine Rechte.
§ 12 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken und Musik, über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Verwendung für den vereinbarten Zweck keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt BMN Marketing von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der von ihm bereitgestellten Materialien oder aufgrund seiner Weisungen geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(3) BMN Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Materialien auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Eine wettbewerbs-, marken- oder heilmittelwerberechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen ist nicht Vertragsbestandteil und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für drei Jahre fort.
§ 14 Referenznennung
(1) BMN Marketing ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und unter Verwendung des Firmenlogos als Referenz zu benennen sowie die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere Verwendung. Bereits erfolgte Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen bleiben unberührt.
(3) Vertrauliche Informationen im Sinne des § 13 werden von dieser Berechtigung nicht erfasst.
§ 15 Haftung
(1) BMN Marketing haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt wird gehaftet im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet BMN Marketing nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BMN Marketing.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit BMN Marketing im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei der Betreuung von Kanälen oder der Pflege von Verteilern, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten der Besucher dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kiel. BMN Marketing ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist Kiel.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
